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Neue gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung ab heute (04.08.2011) gültig

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Gesetzesänderung im Onlinehandel mit neuer Muster-Widerrufsbelehrung

Es gibt wieder einmal Änderungsbedarf für alle Betreiber von Onlineshops – dies ist man im Bereich des eCommerce ja bereits gewohnt.

Am 03.08.2011 ist das „Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit diesem Gesetz wurde auch eine Neufassung des gesetzlichen Musters der Widerrufsbelehrung eingeführt. Die Regelungen treten heute, dem 04.08.2011 in Kraft und sollten daher ab jetzt von Onlineshop-Betreibern beachtet werden.

Diesmal hat der Gesetzgeber allerdings erkannt, dass eine solche Gesetzesänderung meist einige Zeit benötigt, um von der breiten Masse wahrgenommen zu werden und hat daher eine dreimonatige Übergangsfrist bis zum 03.11.2011 festgelegt. Bis zu diesem Datum ist es also unschädlich, wenn noch nach den bisher gültigen Normen verfahren wird.

Ab dem 03.11.2011 jedoch sollte die Umstellung auf die neuen Vorschriften tunlichst vollzogen sein. Dazu gehört insbesondere die Anpassung der rechtlichen Texte, da sonst Abmahnungen drohen.

Die Verwendung des gesetzlichen Musters der Widerrufsbelehrung ist zwar nicht zwingen vorgeschrieben, es empfiehlt sich jedoch dringend deren Verwendung, da nur diese effektiven Schutz vor Abmahnungen aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bietet. Dadruch dass diese Muster-Widerrufsbelehrung im Gesetz verankert ist, kann sie nicht als rechtswidrig gelten und somit keinen abmahnfähigen Rechtsverstoß darstellen.

Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben oder generell Beratungsbedarf zu Fragen des Fernabsatzhandels oder speziell des Onlinehandels haben, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie direkt einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei.

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